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Gericht Artikelsiehe auch: Gericht (Speise)
Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung. Es trifft die Entscheidung über konkrete Sachverhalte.
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Die Mengenangaben bei den einzelnen Rezepten haben mir sehr geholfen. Ich hätte z. B. nicht gewusst, wie ich die einzelnen Zutaten mengenmäßig aufeinander abstimmen soll.
Und was... | |
Der Aufbau der staatlichen Gerichte wird durch die Gerichtsverfassung geregelt. Staatliche Gerichtsbarkeiten in der Bundesrepublik Deutschland sind die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit.
Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Die Disziplinargerichtsbarkeit und die Ehrengerichtsbarkeit werden in der Regel unter die Verwaltungsgerichtsbarkeit gefasst.
Ein weiterer Spezialfall stellt die Verfassungsgerichtsbarkeit dar.
Die private Gerichtsbarkeit, z. B. durch Schiedsgerichte, ist in Deutschland nicht ausgeschlossen.
Spricht man vom Gerichtsaufbau, genannt der Begriff "Gericht" eine Behörde (so z. B. Amtsgericht etc.). Das Gericht kann aber auch als Spruchkörper verstanden werden (z. B. Einzelrichter, Schwurgericht, Schöffengericht usw.); jedes Gericht ist dann mit mindestens einem Richter besetzt.
Die Beteiligung Privater als ehrenamtliche Richter kommt in dem Strafverfahren vor, ferner in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, ggf. auch bei den Verwaltungsgerichten. In dem Strafprozess heißen die ehrenamtlichen Richter Schöffen. Schöffen wirken am Amtsgericht in dem Schöffengericht,
am Landgericht in dem Schwurgericht und in anderen Strafkammern mit.
Welches Gericht tätig wird, bestimmt sich nach der Zuständigkeit .
Welcher Spruchkörper (Einzelrichter, Kammer, Senat) zuständig ist, bestimmt sich nachdem anwendbaren Verfahrensgesetz (z.B. GVG, ZPO) und nachdem Geschäftsverteilungsplan, der von den Gerichten in eigener Verantwortung erstellt wird.
Siehe auch: Kriegsgericht, Militärgericht, Jüngstes Gericht, Tierprozess
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Ein Gericht war in der Grafschaft Tirol seit dem Spätmittelalter eine territoriale Einheit für Justiz und Verwaltung, vergleichbar den heutigen Bezirkshauptmannschaften und Bezirksgerichten.
Siehe auch: Oberes Gericht
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